Digitale Endgeräte sind in den vergangenen Jahren zunehmend zu ständigen Begleitern von Kindern und Jugendliche geworden. Wir sehen unsere Schule als einen Schutzraum, in dem sie sich ohne Ablenkung durch private Mediennutzung auf das Lernen, die Zusammenarbeit und das gemeinsame Miteinander konzentrieren und ungestört einlassen können. Die Pausenzeiten dienen der Erholung z. B. durch Bewegung, Essen und Trinken, Spielen oder Ruhe. Digitale Endgeräte verfügen unter anderem über eine Foto- und Videofunktion, aber auch eine Abhörfunktion. All dies verstößt gegen das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG). Deshalb gelten an unserer Schule folgende Regelungen zur privaten Nutzung digitaler Endgeräte während der Unterrichtszeit und in den Pausen.
Eltern, die ihr Kind während der Schulzeit erreichen müssen, können im Schul- oder OGS Büro anrufen. Die Schule behält sich vor, bei Zuwiderhandlungen das digitale Endgerät bis zum Ende des jeweiligen Schultages einzubehalten.
Schwarzenbek, Schulkonferenzbeschluss vom 25.6.2024