Konzept zur Nutzung digitaler
Endgeräte an der Grundschule

Digitale Endgeräte sind in den vergangenen Jahren zunehmend zu ständigen Begleitern von Kindern und Jugendliche geworden. Wir sehen unsere Schule als einen Schutzraum, in dem sie sich ohne Ablenkung durch private Mediennutzung auf das Lernen, die Zusammenarbeit und das gemeinsame Miteinander konzentrieren und ungestört einlassen können. Die Pausenzeiten dienen der Erholung z. B. durch Bewegung, Essen und Trinken, Spielen oder Ruhe. Digitale Endgeräte verfügen unter anderem über eine Foto- und Videofunktion, aber auch eine Abhörfunktion. All dies verstößt gegen das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG). Deshalb gelten an unserer Schule folgende Regelungen zur privaten Nutzung digitaler Endgeräte während der Unterrichtszeit und in den Pausen.

  • Im Unterricht dürfen digitale Endgeräte zu privaten Zwecken nicht genutzt werden.
  • Die Lehrkräfte können zu pädagogischen Zwecken die Benutzung im Unterricht erlauben.
  • Grundsätzliche Ausnahmen werden durch die Lehrerkonferenz beschlossen und finden sich in den Hausordnungen der jeweiligen Schulteile wieder.
  • Schülerinnen und Schüler bewahren während der gesamten Unterrichtszeit ihre digitalen Endgeräte (wie zum Beispiel: Handy und Smartwatch) im Ranzen auf und tragen diese NICHT am Körper.
  • Wenn Kinder eine Smartwatch als Uhr nutzen, muss sichergestellt sein, dass diese so eingestellt ist, dass während der gesamten Schulzeit nur die Uhrzeit abgelesen werden kann. Alle anderen Funktionen müssen gesperrt sein. Ansonsten muss die Uhr während der Schulzeit und der Betreuungszeit in der GGS Schwarzenbek ausgeschaltet sein!

 

Eltern, die ihr Kind während der Schulzeit erreichen müssen, können im Schul- oder OGS Büro anrufen. Die Schule behält sich vor, bei Zuwiderhandlungen das digitale Endgerät bis zum Ende des jeweiligen Schultages einzubehalten.

Schwarzenbek, Schulkonferenzbeschluss vom 25.6.2024