Präambel
Die Grund- und Gemeinschaftsschule Schwarzenbek befindet sich gerade in einer Phase der Digitalisierung. Zurzeit sind nicht alle Klassen ausreichend mit digitalen Endgeräten ausgestattet. Wenn in diesem Konzept von ´vorbereitetem Material´ gesprochen wird, sind übergangsweise analoge Materialien, in den Klassen gemeint, die keine ausreichende Ausstattung besitzen.
Ziele des Vertretungsunterrichts-Konzeptes
- Das Konzept soll Transparenz, Nachvollziehbarkeit, Eindeutigkeit und Berechenbarkeit für die Schülerschaft, die Eltern und das Kollegium
- Vertretungspläne werden mit dem Ziel erstellt, die Qualität des Unterrichts so weit wie möglich zu erhalten und so wenig Unterricht wie möglich ausfallen zu lassen.
- Die Mehrarbeit, die durch Vertretungsunterricht verursacht wird, soll auf das notwendige Maß beschränkt werden.
- Vertretungen sind
- Vertretungsunterricht sollte wann immer möglich vermieden
Formen von Vertretungsunterricht
Es lassen sich mehrere Formen von Vertretungsunterricht unterscheiden:
- Ad-hoc-Vertretungen, h. am Tage selbst erstmals anfallender Vertretungsunterricht, (z.B. Krankheit der Lehrkräfte)
- geplante, absehbare Kurzzeitvertretungen, h. absehbar bis zwei Wochen dauernder Vertretungsunterricht (z.B. Ausflüge, Klassenfahrten o.ä.)
- Geplante, absehbare und Langzeitvertretungen, h. absehbar länger als zwei Wochen dauernder Vertretungsunterricht.
ad 1 : müssen in der Regel ad hoc bzw. für die einzelnen Schultage geregelt werden,
ad 2: bei Kurzzeitvertretungen wird ggf. Material vorbereitet und in den Vertretungsstunden genutzt.
ad 3: bei längerem, vorhersehbarem Unterrichtsausfall ist auf die Kontinuität in der fachlichen Arbeit zu achten. Es werden ggf. Stundenplanänderungen notwendig.
Grundsätze Vertretungsunterricht – Lehrkräfte
- Vertretungsunterricht ist grundsätzlich Unterricht und in aller Regel auch
- Vertretungsunterricht verlangt ein besonderes Maß an Kooperationsbereitschaft von allen Beteiligten, auch und gerade von den Lehrern und Lehrerinnen.
- Alle Kollegen und Kolleginnen nehmen mehrmals am Tag Kenntnis (mindestens vor dem eigenen Unterrichtsbeginn, in den Pausen und vor endgültigem Verlassen der Schule) vom Stand der Vertretungsplanung.
- Schulische Veranstaltungen, z.B. Klassenfahrten, Wandertage, Projekttage bzw. – wochen sollten für die Klassen einer oder mehrerer Jahrgangsstufe(n) jeweils zur selben Zeit Dadurch lässt sich der Vertretungsunterricht, der durch diese Veranstaltungen bedingt wird, in Grenzen halten.
- Freigesetzte Lehrerinnen sind grundsätzlich während ihrer Freisetzung in der Schule anwesend und stehen auch für spontane Vertretungen zur Verfügung.
- Die Schulleitung kann entsprechend 60 (3) LBG die zusätzliche Erteilung von Mehrarbeit anordnen (volle Stelle bis zu 3 Lehrerwochenstunden monatlich).
- Bei Teilzeitkräften gilt dies entsprechend
- Angeordnete Mehrarbeit darf nicht zu einer dauerhaften Einrichtung
- Zusätzliche Vertretungsstunden/Mehrarbeit werden für das Kollegium erfasst und können auf Nachfrage eingesehen werden.
- Die Belastung durch Vertretungsunterricht, Mitbetreuung und Mehrarbeit sollte soweit möglich gleichmäßig und anteilsmäßig verteilt werden.
- Mehrarbeit wird durch Entfall von Randstunden Es darf dadurch kein weiterer Vertretungsunterricht generiert werden.
- Private Beurlaubungen werden zeitnah
- Vertretungsstunden nach dem eigenen Unterricht müssen mindestens einen Tag vorher erkennbar sein.
Grundsätze Vertretungsunterricht – Schüler/Schülerinnen
- Vertretungsunterricht ist Bestandteil des schulischen
- Vertretungsunterricht ist grundsätzlich Unterricht und in aller Regel auch
- Vertretungsunterricht verlangt ein besonderes Maß an Kooperationsbereitschaft von allen Beteiligten, auch und gerade von den Schülern und Schülerinnen.
- Alle SuS erhalten einen eigenen Account zu Webuntis und erhalten so die Informationen zum Unterricht und Veränderungen
- Alle Schüler und Schülerinnen nehmen den Vertretungsplan spätestens beim Betreten des Gebäudes zur Kenntnis.
- Die gewählten Klassensprecher und -sprecherinnen oder andere dafür gewählte Schüler und Schülerinnen einer Klasse
- klären Un- Missverständnisse im Vertretungsplan und teilen Änderungen im Vertretungsplan im Laufe des Tages der Klasse mit,
- melden im Sekretariat nach zehn Minuten, wenn eine Lehrkraft nicht zum Unterricht/Vertretungsunterricht erscheint.
- Die Klassen halten die für den angekündigten Vertretungsunterricht notwendigen Materialien bereit.
- Vertretungsstunden sind grundsätzlich anteilig Lesestunden
- Jeder SuS hat ein geeignetes Buch ä. mitzuführen
Maßnahmen zur Verhinderung von Vertretung
Allgemeine Regelungen
- Unvorhergesehene Abwesenheit muss am 1.Tag bis 7.00 Uhr über die offizielle Vertretungsadresse (Mailadresse) der Schulleitung gemeldet werden Es ist eine Prognose der Dauer anzugeben.
- Folgekrankmeldungen sind umgehend nach Bekanntwerden, spätestens aber am Folgetag bis 07.00 Uhr bekannt zu geben.
- Allgemeine Regelungen:
- Kommunikation zu Unterricht/Vertretung über (Web)Untis
- Material für Vertretungsstunden wird generell durch die Fachlehrer M, D, E in den Klassen vorgehalten. Dies kann auch in digitaler Form sein.
Sekundarstufe:
- Folgende Maßnahmen werden bei Vertretungsunterricht genutzt:
- Unterrichtsverlegung
- Eigenlernzeiten für die Jahrgänge 8 bis 10
- Auflösung von Doppelbesetzungen
- Nutzung von Vdiff Stunden
- WPU I und II:
- Die Fachlehrer haben (digitale) Aufgaben
- Die SuS sitzen im Forum und bearbeiten die
- Sollten mehrere WPUs vertreten müssen, wird ein Kurs in Forum arbeiten und weitere werden vertreten.
- Der erste Unterrichtsblock der Klasse fällt in der Regel aus, die Absage erfolgt durch die sich krankmeldende Lehrkraft über Webuntis
- Vertretung im Block:
- eine LK wird durch die Vertretungsplanung benannt, die Klasse im Forum zu sammeln und nach Möglichkeit nach Hause zu
- Lernende, die mit dem Bus fahren, und nicht gehen können verbleiben in Parallelklassen.
- Letzter Unterrichtsblock der Klasse (5. 6.Block) entfällt
- Aufteilung von Klassen in Parallelklassen des Jahrgangs gemäß vorbereitetem Aufteilungsplan
- Distanzlerntage nach 4 (1) Gemeinschaftsschulverordnung (GemVo) vom 21.09.2024
Grundschule
- Folgende Maßnahmen werden bei Vertretungsunterricht genutzt:
- Unterrichtsverlegung
- Auflösung von Doppelbesetzungen
- Nutzung von Vdiff Stunden
- Aufteilung von Klassen in Parallelklassen des Jahrgangs gemäß vorbereitetem
- Jahrgang 1 wird nicht
- Jahrgang 2-4 wird auf verschiedene Klassen Dafür bereiten die Klassenlehrkräfte Aufteilungslisten vor, die in den Schülerbüchern der SuS kleben. Die Gruppen werden mit Ziffern bezeichnet. Von der Schulleitung wird eine Lehrkraft benannt, die die Klasse aufteilt. Über Untis wird mitgeteilt welche Gruppe in welche Klasse geht.
- Bei Kursunterricht in den Klassen wird analog wie im Jahrgang 2-4 verfahren. Die Kurslehrkräfte erstellen eine Liste und die aufteilende Lehrkraft bekommt über Untis die Informationen welche Gruppe in welche Klasse geht.